Illegale Drogen
Vielleicht hörst du im Fernsehen, auf dem Schulhof oder auch in der Disko immer wieder die Namen von verschiedenen Drogen. Möglicherweise kannst du bei diesem Thema sogar schon gut mitreden. Wichtig ist aber, dass du richtig informiert bist. Besonders die Gefahren von Rauschgiften solltest du kennen. Denn nur dann kannst du für dich entscheiden, wie du zu Drogen stehst.
Du findest hier ein paar Informationen zu den Rauschgiften, über die am häufigsten gesprochen wird. Wenn du dich mit diesem Thema intensiver auseinander setzen möchtest, findest du unter www.drugcom.de umfassende Informationen der Bundeszentrale für gesundheitlichen Aufklärung (BZgA).
Illegal sind Drogen dann, wenn der Anbau, Besitz, Erwerb oder Handel per Gesetz verboten sind. Das Betäubungsmittelgesetz führt dazu eine Liste mit zahlreichen Substanzen. Diese Liste wird ständig erweitert, da immer wieder neue, leicht veränderte Substanzen auftauchen. Unter Fakten gehen wir auf einige illegale Substanzen genauer ein.
Fakten
Ab dem 1.4.2024 regelt das Cannabisgesetz (CanG) den Umgang mit Cannabis. Für unter 18-Jährige ist der Konsum, Besitz und Handel weiterhin nicht erlaubt! Auch die Abgabe von Cannabis an Minderjährige ist weiterhin strafbar und wird strafrechtlich streng verfolgt. Mehr Informationen zur neuen Gesetzeslage findest du hier
Kokain ist ein weißes kristallines Pulver, das unter Verwendung chemischer Substanzen aus den Blättern der Koka-Pflanze gewonnen wird. Crack ist eine Masse aus gelblich weißen Brocken und wird unter Zuhilfenahme von Basen aus Kokain (meist vom Konsumenten selbst) hergestellt. Kokain wird überwiegend durch die Nase geschnupft, Crack wird geraucht bzw. inhaliert. Durch die Einnahme werden Hunger-, Durst-, Kälte- und Müdigkeitsgefühle betäubt und ein intensives Gefühlsempfinden ausgelöst, aber auch Angstzustände. Kokain verursacht eine starke psychische Abhängigkeit, tiefe Depressionen, Halluzinationen und Wahnvorstellungen sowie eine verstärkte Bereitschaft zur Gewalttätigkeit.
Heroin wird in chemischen Verfahren aus Rohopium gewonnen, dem Saft der Schlafmohnkapsel. Heroin ist ein braunes bis hellbeiges Pulver, manchmal auch von körniger Beschaffenheit und wird meist in gelöster Form gespritzt, oder es wird geschnupft, geraucht oder inhaliert. Es wirkt beruhigend, einschläfernd und schmerzlindernd. Nach der Einnahme tritt kurzfristig ein sehr starker „Kick“ auf.& Dieser ist mit Euphorie, Hochgefühl und Gleichgültigkeit verbunden. Das& unwiderstehliche Verlangen nach diesem „Kick“ sowie die Angst vor den rasch& auftretenden Entzugserscheinungen sind die Hauptursachen der schnellen& psychischen und physischen Abhängigkeit. Der Körper gewöhnt sich dann an das& Rauschgift und benötigt eine immer höhere Dosis Heroin. Bei einer Überdosierung& kommt es zu Atemlähmung und Herzversagen. Heroin verursacht Organschäden& durch gesundheitsgefährdende Strecksubstanzen und führt zu körperlichem Verfall.& Außerdem kommt es beim Entzug zu quälenden Erscheinungen wie Nervosität,& Schlaflosigkeit, Schweißausbrüche, Schüttelfrost, Erbrechen und schmerzhafte& Krämpfe.
Der Konsum halluzinogener Pilze in der Partyszene ist ein ernst zu nehmendes Problem. Dabei handelt es sich insbesondere um Pilze der Gattung Psilocybe - so genannte Magic Mushrooms. Diese Pilze sind keine Speisepilze und werden nur als Rauschgifte verwendet. Die konkrete Wirkung ist meist sehr schwer vorherzusehen. Es können neben Halluzinationen und Wahrnehmungsstörungen Schwindel, Übelkeit und Müdigkeit auftreten bis hin zu Panikreaktionen und Angstzuständen. Die Dauer des Rausches beträgt bis zu sechs Stunden.
Die Psilocybin-Pilze sind nach dem Betäubungsmittelgesetz verbotene Substanzen. Somit sind Besitz, Anbau, Erwerb und der Handel sowie die Ein- und Ausfuhr in frischem und getrocknetem Zustand strafbar. Auch Pilzmycelien (fadenförmige Zellen eines Pilzes), Sporen und Zellkulturen, die letztlich zur Gewinnung von Organismen mit Psilocin oder Psilocybin geeignet und vorgesehen sind, fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Verboten sind zudem „Duftkissen“ oder “Airfresher“, die Psilocybin-Pilze enthalten.
Betroffene und Beteiligte
Eure Fragen zum Thema
Beim Langzeitgebrauch von Cannabis ist eine psychische Abhängigkeit möglich. Darüber hinaus kann der dauerhafte Konsum von Cannabis Schädigungen der Lunge, des Immunsystems und des Gehirns zur Folge haben. Haschischrauch enthält außerdem krebserregende Substanzen. Oft nehmen Dauerkonsumenten von Cannabis auch noch andere Drogen zu sich.
Jeder Drogenbesitz, der der Polizei bekannt wird, hat unabhängig von der tatsächlichen Menge eine Strafanzeige und Ermittlungen der Polizei zur Folge. Das Betäubungsmittelgesetz sieht jedoch die Möglichkeit vor, dass die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung der Tat absehen kann, wenn die Menge der aufgefundenen Drogen nur sehr klein ist und zum Eigenkonsum gedacht ist. Es ist jedoch ein großer Irrtum, grundsätzlich von einer Straflosigkeit bei geringer Menge auszugehen.
Bewertung
DIESEN ARTIKEL ...
Hier bekommst du Hilfe
Notruf 112
Der Notruf ist in jedem Fall zu verständigen, wenn es dir oder deinen Freunden nach dem Konsum von Drogen gesundheitlich schlecht geht.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
Unter der bundesweiten, kostenfreien Rufnummer erhältst du für dich oder deine Freunde ärztliche Hilfe.
Infotelefon der BZgA zur Suchtvorbeugung: 0221/892031
(Preis entsprechend der Preisliste deines Telefonanbieters für Gespräche in das deutsche Festnetz)
bundesweite Sucht & Drogen Hotline: 01806/313031
(20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz und aus dem Mobilfunknetz)