Schwarzfahren

Wenn man im Bus oder in der Bahn mitfährt und absichtlich nicht dafür zahlt, spricht man von „Schwarzfahren“. Schwarzfahren ist unfair, weil die Verkehrsunternehmen Kosten haben, um den Service anbieten zu können. Und auch, weil andere ja dann für den Schwarzfahrer mitzahlen müssen. Deshalb ist im Gesetz eine Bestrafung vorgesehen: Ein Paragraf heißt „Erschleichen von Leistungen“ (§ 265a StGB), worunter das Schwarzfahren fällt.

Die Verkehrsunternehmen können eine Strafanzeige stellen, wenn sie jemanden ohne Fahrschein erwischen. Das bedeutet dann, dass gegen den Schwarzfahrer von der Polizei ermittelt wird. Außerdem kann es zu einem Gerichtsverfahren und zu einer Bestrafung kommen. Auch Kinder und Jugendliche müssen mit Konsequenzen rechnen, weil die Eltern und das Jugendamt von der Tat erfahren werden und weil Gerichte die Jugendlichen zum Beispiel zu sozialen Arbeitsstunden oder ähnlichem verpflichten können.

Außerdem muss an die Verkehrsunternehmen meist eine höhere Summe als Ausgleich gezahlt werden!

Fakten

Schwarzfahren ist keine Kleinigkeit:

Einerseits muss statt des Preises für einen Fahrschein häufig eine größere Summe als Strafe an die Verkehrsunternehmen gezahlt werden.

Andererseits kann eine Anzeige bei der Polizei dazu führen, dass das Jugendamt von der Sache erfährt.

Außerdem kann man von der Justiz bestraft und zum Beispiel zu Sozialstunden verpflichtet werden. Natürlich hat man dann auch erst einmal eine Akte bei der Polizei.

Wird man häufiger als Schwarzfahrer erwischt, können einem die Verkehrsbetriebe ein Hausverbot erteilen. Und wird man dann auf Bahnhöfen oder in Bus und Bahn angetroffen, kann man sogar wegen Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) angezeigt werden.

Wer einen bereits benutzten Fahrschein verändert, also z. B. darauf radiert, um ihn erneut abstempeln zu können, fährt ebenfalls schwarz!

Außerdem wird gegen ihn auch wegen „Urkundenfälschung“ (§ 267 StGB) ermittelt. Um sich strafbar zu machen, genügen bereits kleine Veränderungen auf dem Fahrschein.

Es ist auch egal, ob man einen ungültigen Fahrschein selbst gefälscht, also hergestellt hat: Auch wenn man ihn von einem anderen bekommen oder gekauft hat und dann verwendet, macht man sich strafbar.

Wer einen zwar gültigen Fahrschein nutzt, der aber für eine andere Person bestimmt ist, z. B. eine personengebundene Monatskarte, ein Schüler- oder Studententicket, macht sich ebenfalls strafbar.

Hier geht es dann sogar um Betrug (§ 263 StGB), da man über tatsächliche Dinge täuscht und somit einen Vorteil erhält.

Auch wenn es vielleicht nett gemeint ist, sollte man von einem Freund oder Bekannten nicht dessen Fahrschein selbst verwenden. Wird man erwischt, ist die Sache ein Fall für Polizei und Justiz.

Und wenn man bei einer Kontrolle neben dem fremden Ticket auch noch einen Ausweis des anderen Fahrscheininhabers vorzeigt oder sogar das Ticket zuvor weggenommen hat, kann noch wegen weiteren Straftaten wie Urkundenfälschung und Diebstahl ermittelt werden!

Kinder bis 13 Jahren können nicht für ihre Taten bestraft werden. Sie sind strafunmündig. 

Werden sie bei Straftaten erwischt, werden aber trotzdem ihre Personalien aufgenommen. Sie werden dann ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten übergeben. Das ist meist unangenehm. Außerdem müssen dann in der Regel die Erwachsenen eine Strafe an das Verkehrsunternehmen zahlen, weil sie für das Verhalten ihres Kindes verantwortlich gemacht werden. 

Auch das Jugendamt kann von der Polizei informiert werden und kümmert sich dann ebenfalls um die Angelegenheit.

Jugendliche ab 14 Jahren können laut Gesetz für ihr Verhalten bestraft werden. Je älter ein junger Mensch ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Tat nicht ohne spürbare Folgen bleibt. 

Neben dem Ermittlungsverfahren bei der Polizei wird die Sache natürlich den Eltern gemeldet. Auch das Jugendamt erhält Bescheid, und am Ende muss sich die Justiz um die Angelegenheit kümmern. Häufig werden Maßnahmen wie z. B. Sozialstunden verhängt. Bei schweren Vergehen oder wiederholten Verstößen können andere Strafen drohen. 

Neben den Strafermittlungen (der Täter hat dann eine Akte bei der Polizei!) kann ein Verkehrsunternehmen auch Schadenersatz fordern. Dann müssen der Jugendliche oder seine Eltern ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ zahlen, das vielfach teurer ist als ein regulärer Fahrschein.

Betroffene und Beteiligte

Vielleicht bist du schon einmal schwarzgefahren? Wie du in dem Artikel gelesen hast, kannst du dir damit zum einen eine hohe Geldstrafe und zum anderen Ärger mit der Polizei und dem Gericht einhandeln. Wenn es sehr oft vorkommt, kann es sogar passieren, dass du ein „Hausverbot“ bei Bus und Bahn bekommst, und dann darfst du nicht mehr mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren oder dich auf Bus- und Bahnhöfen aufhalten.

Kaufe dir in Zukunft lieber einen Fahrschein, weil du dich damit gegenüber den anderen Bus- und Bahnfahrern und den Unternehmen fair verhältst und dir auch eine Menge Ärger ersparst.

Eure Fragen zum Thema

Der Verkäufer will dir sicher keine Freude damit machen, denn warum sollte er etwas verschenken?

Häufig handelt es sich um manipulierte, gefälschte Tickets. Sie zu benutzen ist wie das Fahren ohne Fahrschein. Außerdem wird es Ermittlungen wegen Urkundenfälschung geben, wenn man erwischt wurde.

Neben der Strafgebühr an das Verkehrsunternehmen ist man dann sogar in einem Strafermittlungsverfahren beschuldigt!

Geh nicht darauf ein und hol dir lieber ein reguläres Ticket.

Sicher weißt du aus eigener Erfahrung, dass nicht bei jeder Fahrt eine Kontrolle erfolgt. Das geht auch gar nicht.

Aber trotzdem ist es alles andere als unwahrscheinlich, beim Schwarzfahren erwischt zu werden. Das ist dann nicht nur ein blödes Gefühl, sondern auch sehr teuer.

Für die Höhe der Strafgebühr (die Verkehrsunternehmen nennen es „erhöhtes Beförderungsentgelt“) könntest du dir ganz viele reguläre Fahrscheine leisten.

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